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   BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 2.20 (5 C 5.20)   

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https://dejure.org/2020,9371
BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 2.20 (5 C 5.20) (https://dejure.org/2020,9371)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2020 - 5 B 2.20 (5 C 5.20) (https://dejure.org/2020,9371)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2020 - 5 B 2.20 (5 C 5.20) (https://dejure.org/2020,9371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Auswirkungen der Ermächtigungsgrundlagen auf die Anwendung der Hinweispflicht)

  • rechtsportal.de

    AFBG § 16 Abs. 4 S. 1-2
    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Auswirkungen der Ermächtigungsgrundlagen auf die Anwendung der Hinweispflicht)

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Verhältnis der Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 AFBG zueinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20

    Rückzahlung von Leistungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung; regelmäßige

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Revisionszulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 2020 (Az. 5 B 2/20) und ein beigefügtes Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. September 2020 das Verhältnis der Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 3 und 4 AFBG voneinander abgrenzt und ausführt, vorliegend sei die Ermächtigungsgrundlage des § 16 Abs. 3 AFBG einschlägig, erschließt sich die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils nicht.
  • VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 20.02358

    Rückforderung von Aufstiegsfortbildungsförderung;, Frage des Abbruchs bei Wechsel

    dd) Die Frage, ob auch bei einer Rückforderung nach § 16 Abs. 3 AFBG a.F. ein "Warnschuss" i.S.v. § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG a.F. erforderlich ist (vgl. OVG NW, U.v. 6.11.2019 - 12 A 2611/19 - juris; BVerwG, U.v. 8.4.2020 - 5 B 2/20 - juris), kann hier dahinstehen, da ein solcher vorliegend mit Schreiben vom 22. Mai 2019 erfolgte.
  • VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946

    Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG

    Die Frage, ob auch bei einer Rückforderung nach § 16 Abs. 3 AFBG a.F. ein "Warnschuss" i.S.v. § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG a.F. erforderlich ist (vgl. dazu OVG NW, U.v. 06.11.2019 - 12 A 2611/19 - juris; BVerwG, U.v. 08.04.2020 - 5 B 2/20 - juris), kann hier dahinstehen, da ein solcher vorliegend mit Schreiben vom 13.05.2020 nach dem Nichterreichen der Teilnahmequote im ersten Maßnahmeabschnitt erfolgt ist.
  • VG Bayreuth, 28.06.2021 - B 8 K 20.402

    Aufstiegsfortbildungsförderung, Aufhebung der Bewilligung, Rückforderung der

    Die Frage, ob die besonderen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 AFGB im Falle der Vorlage eines ersten defizitären Teilnahmenachweises während der Maßnahme stets zu beachten sind, kann dahinstehen, da der Beklagte seiner Hinweispflicht nach § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG in ausreichendem Maße nachgekommen ist (anders im zu entscheidenden Fall des VG Gelsenkirchen, U.v. 29.05.2019 - 15 K 10704/17 - juris Rn. 21 ff.; das die Rechtswidrigkeit der Rückforderung auf einen nicht erfolgten "Warnschuss" der Behörde stützte; vgl. dazu BVerwG, B.v. 08.04.2020 - 5 B 2.20 - juris; s.a. OVG Magdeburg, B.v. 02.02.2021 - 4 L 116/20 - juris):.
  • VG Hannover, 22.04.2022 - 3 A 1197/21

    Förderungshöchstdauer; Gesamtmaßnahme; konkludente Verlängerung der

    Es bestand daher auch kein Anlass, das Verfahren in Anbetracht des vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahrens bezüglich des Verhältnisses von § 16 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 AFBG a.F. und etwaigen Auswirkungen auf die Hinweispflicht gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG a.F. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.04.2020 - 5 B 2/20 u.a., juris) auszusetzen.
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